Das bedeutet Barrierefreiheit für Ihren Internetauftritt
Mit Blick auf Menschen mit Behinderung bietet Barrierefreiheit ungehinderten – und somit gleichberechtigten – Zugang zu den Inhalten Ihres Internetauftritts. Es profitieren aber auch andere Nutzer von der Barrierefreiheit. Neben Menschen mit Behinderung sind dies vor allem ältere Menschen und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, die z. B. durch Unfall oder Krankheit verursacht werden.
Aber auch der Nutzer ohne Einschränkungen profitiert, denn ein grundlegendes Prinzip der Barrierefreiheit ist eine, sich an Nutzerbedürfnisse anpassende, Flexibilität. Im Ergebnis erreichen Sie mit einem barrierefreien Internetauftritt eine größere Zahl an Nutzern und erweitern so Ihre Zielgruppe.

Möglichkeiten, die Barrierefreiheit umzusetzen
Die Barrierefreiheit für Internetauftritte wird durch die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.0) geregelt. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, nach denen der Internetauftritt Ihres Unternehmens barrierefrei umzusetzen ist. Behörden der Bundesverwaltung müssen auf ihren Internetseiten im Rahmen der BITV 2.0 die Barrierefreiheit jedoch gewährleisten. Grundlage für die BITV 2.0 ist die WCAG 2.0.
Entscheiden Sie sich für einen barrierefreien Internetauftritt, so haben Sie die Wahl, einen von drei möglichen Graden (Konformitätsstufen) der Barrierefreiheit anzustreben. Für jeden Grad sind die Erfolgskriterien durch die Richtlinien der WCAG 2.0 genau definiert.
Der Aufwand für die Umsetzung der Barrierefreiheit ist abhängig von der gewählten Konformitätsstufe. Die Realisierung der Barrierefreiheit während der Entstehung Ihres Internetauftritts ist mit deutlich weniger Aufwand verbunden, als eine nachträgliche Realisierung.
